Die AET

Die Verwaltung für technische Untersuchungen untersteht dem Regierungsmitglied welches für Verkehrspolitik zuständig ist.

Sie wird von dem Direktor der Verwaltung für technische Untersuchungen geleitet. Die Aufgaben und Organisation der Verwaltung sind im novellierten Gründungsgesetz vom 30 April 2008 festgeschrieben.

Aufgabenbereiche

Das Hauptziel der Verwaltung für technische Untersuchungen ist es die Sicherheit in den Bereichen, Zivilluftfahrt, Fluss- und Seeschifffahrt, Eisenbahnverkehr und Verkehr auf öffentlichen Straßen durch die Vermeidung von Unfällen und schweren Störungen in diesen Bereichen zu verbessern.

Die Verwaltung für technische Untersuchungen hat die Aufgabe eine Sicherheitsuntersuchung einzuleiten bei Unfällen und schweren Störungen in den Bereichen:

  • Zivilluftfahrt;
  • Eisenbahnverkehr, Straßenbahnen inbegriffen;
  • Verkehr auf öffentlichen Straßen;
  • Fluss- und Seeschifffahrt.

Die besonderen Bestimmungen welche die spezifischen Modalitäten einer Sicherheitsuntersuchung in den verschieden Aufgabenbereichen definieren, können in den Rubriken der jeweiligen Bereiche aufgerufen werden.

Die Sicherheitsuntersuchung endet mit der Ausarbeitung eines Endberichts, welcher, im Regelfall,

  • den Verlauf der Untersuchung erklärt;
  • wissenswerte Untersuchungsfakten und deren Analyse schildert;
  • Schlussfolgerungen enthält ;
  • falls möglich, Empfehlungen vorschlägt, welche künftige ähnliche Unfälle und schwere Störungen verhindern sollen.

Nach Artikel 6 des novellierten Gesetzes vom 30 April 2008, werden Endberichte im PDF Format (auf Französisch) veröffentlicht und können auf den jeweiligen Seiten der verschieden Aufgabenbereiche abgerufen oder heruntergeladen werden.

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